Seit einigen Tagen gibt es im freien Handel Coronatests zur Eigenanwendung.
Das Ergebnis solcher Selbsttests kann jedoch bei einem Besuch eines Bewohners in unserer Einrichtung nicht akzeptiert werden, da es nach der 11. BayIfSMV notwendig ist, den Nachweis über ein negatives Testergebnis in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.
Wir bitten Sie daher weiterhin Testergebnisse vom Hausarzt, den örtlichen Teststationen o. Ä. vorzulegen.
Bei Fragen steht Ihnen das Team des BRK Haus der Senioren gerne zur Verfügung.